Als Zugewinngemeinschaft wird der gesetzliche Güterstand - § 1363 BGB - bezeichnet, der die Eigentumsverhältnisse während einer Ehe regelt, wenn die Eheleute oder Lebenspartner keine andere Vereinbarung (--> s. Ehevertrag) getroffen haben. Dabei wird im Falle einer Scheidung das während der Ehezeit hinzugewonnene Vermögen bis auf Ausnahmen zu gleichen Teilen auf die Ehepartner oder Lebenspartner verteilt.