Nach deutschem Familienrecht werden bei einer Scheidung die während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeglichen.
Nach deutschem Familienrecht werden bei einer Scheidung die während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit ausgeglichen.