Die Nebenkosten oder auch Betriebskosten richten sich grundsätzlich nach der Betriebskostenverordnung. Danach sind gemäß § 1 Betriebskosten alle Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

Die Nebenkosten werden dann nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt. Näheres wird durch die mietvertraglichen Regelungen oder die Betriebskostenverordnung geregelt.