Die Mahnung ist die Aufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner, eine ausstehende Forderung innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen. Sie ist an keine Form gebunden und kann telefonisch, schriftlich, aber auch mündlich erfolgen. Um das Mahnen nachzuweisen, empfiehlt sich die Schriftform - in sehr wichtigen Fällen auch mit Einschreibe-Brief. Der Zeitpunkt der Mahnung (üblicherweise 7 - 14 Tage nach Fälligkeit) sollte sich u. a. nach der Bonität des Schuldners richten. Mit der Mahnung muss der Schuldner eindeutig zur Leistung aufgefordert und durch die Fristsetzung in Verzug gesetzt werden.