Arbeitnehmer und Auszubildende haben im Krankheitsfall oder nach einem (Arbeits-)Unfall gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung / Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von sechs Wochen. Dieser Anspruch ist im Entgeltfortzahlungsgesetz festgeschrieben.

Neben Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern haben auch Teilzeitkräfte, einschließlich Aushilfen und Mitarbeitern, die auf 400 Euro-Basis beschäftigt werden, einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.