Die Erhebung der Klage ist eine Prozesshandlung, die ein gerichtliches Verfahren einleitet. Mit der Klage beantragt der Kläger eine Entscheidung des Gerichts gegen den Beklagten. Sein Begehren muss der Kläger dem Gericht in einer Klageschrift (Leistungs-, Feststellungs-, Versäumnis-, Unterlassungsklage etc.) darlegen. Das Klageverfahren ist in den §§ 253 ff. ZPO geregelt.