Mit der Einwohnermeldeamtsanfrage wird der Versuch unternommen, eine Person, die unbekannt verzogen ist, ausfindig zu machen. Dazu wird ein formloser, meist gebührenpflichtiger Antrag an die zuständige Verwaltungsbehörde (Verwaltungsbehörde des letzten bekannten Wohnsitzes der gesuchten Person) gestellt.