Die Abfindung ist eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen, meist in Form einer Geldzahlung oder der Überlassung von Vermögensgegenständen. Sie ist zu unterscheiden von den oftmals ebenfalls als „Abfindung“ bezeichneten einmaligen Schadensersatzzahlungen, die zum pauschalen Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens bezahlt werden.